Was darf ein Architekt kosten?

Von: - Planungswelten,

Wie jede Dienstleistung kostet auch das Engagieren eines Architekten beim Hausbau eine Menge Geld. Wie setzt sich der Preis aber zusammen? Wie viel darf ein Architekt für seine Leistungen verlangen? Jeder Architekt ist an die Honorarordnung für Architektenleistungen (HOAI) gebunden. Darin sind die Mindest- und Höchstsätze für Architektenleistungen jeder Leistungsphase geregelt. Werden alle Architektenleistungen in Anspruch genommen, muss der Bauherr dem Architekten einen etwa zehnprozentigen Gesamtpreis seines Hauses zahlen. Einzelne Architektenleistungen werden separat berechnet.

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Die Architekt Kosten sind abhängig von Baukategorien

Architektenleistungen werden in verschiedene Baukategorien eingeteilt. Eine solche Einteilung bestimmt die Prozentsätze des Honorars. Mit dem Schwierigkeitsgrad einer Bauleistung steigt auch der Prozentsatz. Es ist auch möglich, eine Pauschalhonorierung oder eine Honorierung nach Zeitaufwand zu vereinbaren. Bei der Pauschalhonorierung erfolgt ein Kostenvoranschlag

– werden die Architektenkosten nach Zeitaufwand berechnet, erfolgt eine Honorierung mit Ausrichtung auf kleinere Expertentätigkeiten und Aufgaben. Spezialisten wie Geologen oder Ingenieure kosten ebenfalls. Honorarfragen in Sachen Architektenkosten sollten immer klar formuliert und schriftlich festgehalten sein.

Architekt Kostenzuschläge- und Verringerungen

Werden Bauprojekte an einem Ort zeitgleich und mehrfach ausgeführt, verringert sich das Architektenhonorar um einen bestimmten Faktor. Das Umbauen eines Einfamilienhauses erfordert einen enormen Planungsaufwand, da sich der jeweilige Architekt mit der Umgebung vertraut machen muss, sprich bestehende Gegebenheiten in das neue Konzept

mit aufnehmen. Der Honorarzuschlag kann bis zu 50% betragen. Auch bei Denkmalpflege schnellen die Architekt Kosten prompt in die Höhe. Zusatzleistungen in Ausnahmefällen sind separat und nach Zeitaufwand zu entschädigen. Die Honorarordnung der Kosten für einen Architekten verfügt über eine Aufzählung solcher Zusatzleistungen.

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Erste Leistungsphasen eines Architekten

In einer ersten Leistungsphase werden erste Anforderungen von Seiten des Bauherrn an den Architekten besprochen. Architekten kümmern sich darum, Experten und Fachplaner wie Statiker oder Denkmalschützer mit in die Planung einzubeziehen. Danach werden Zielkatalog und erste Skizzen des Hauses erstellt. Auch eine erste Kostenschätzung kann hier erfolgen. Eine Rücksprache mit Behörden hinsichtlich Genehmigungen wird gehalten. Als Nächstes wird der Entwurf konkreter mit Architekten und Bauherrn abgesprochen. Der Architekt unterstützt mit seinem technischen Know-how den gesamten Prozess. Ab diesem Zeitpunkt werden die anfallenden Kosten für den Architekten konkreter.

Ausführungen und Vergabe an die Baufirma

Baudetails werden jetzt zeichnerisch detailliert dargestellt und es wird festgehalten, welche Handwerker und Baufirmen zum Einsatz kommen. Diese Phase enthält die gesamte Baubetreuung und das Honorar des Architekten für diese Leistung beträgt 25 % des Gesamthonorars. Materialmenge und Bauleistungen werden von ihm ermittelt und möglichst genaue Leistungsbeschreibungen werden erstellt. Anschließend einigen sich Bauherr

und Architekt auf bestimmte Handwerker und eine Baufirma. Der Architekt versendet dazu vorerst die erstellten Leistungsbeschreibungen und holt sich entsprechende Angebote ein. Nach Prüfung dieser bespricht er sich mit seinem Bauherrn. Dieser hat das letzte Wort und schließt dann mit Handwerkern und Baufirma den Vertrag. Die Kosten des Architekten für diese Aufgabe betragen circa vier Prozent des Gesamthonorars laut HOAI.

Baubetreuung- und Überwachung

Als Bauleiter betreut der Architekt in dieser Phase den kompletten Hausbau und stellt sicher, dass Ausführungspläne und Leistungsbeschreibungen richtig ausgeführt werden. Zudem müssen Fristen und Terminabsprachen eingehalten werden. Ist der letzte Stein gesetzt, folgt die endgültige

Kostenfeststellung des Baus. Danach folgt die Abnahme der Baufirma und die Schlüsselübergabe an den Bauherrn. Falls Mängel auftreten, kontrolliert der Architekt die Beseitigung dieser durch die Baufirma. Solche Architektenleistungen machen etwa 30 % des Gesamthonorars aus.

Architekten kosten…

…denn ein guter Architekt, hat auch seinen Preis. Dank ihm schaffen Sie es, Ihr Eigenheim mühelos zu planen und umzusetzen. Welche Katastrophen wohl passieren, wenn Bauentscheidungen ohne den Fachmann getroffen werden, davon kann sich jeder ein Bild machen.

Trotzdem müssen Sie sich bei den anfallenden Kosten nicht über den Tisch ziehen lassen. Denn dank der Honorarordnung für Architektenleistungen sind die Architekt-Kosten genau festgelegt und der Experte ist daran gebunden.

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