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Bauüberwachung – legen Sie die Verantwortung in gute Hände

Von: - Planungswelten,

Wer kennt keine Schauermärchen von fehlgeschlagenen Bauvorhaben und Pfusch am Bau!? Um negative Erfahrungen zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema Bauüberwachung beschäftigen. Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen, um unangenehmen Überraschungen aus dem Weg zu gehen und einen erfolgreichen Start in Ihrem Eigenheim zu erleben.

Hier erhalten Sie weitere Tipps zum Thema Hausbau

Auf einen Blick:

  • Experten unterstützen Sie bei der fachgerechten Bauüberwachung.
  • Überzeugen Sie sich selbst von allen Arbeitsschritten.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Architekt Sie bei fehlenden Fachkenntnissen informiert.
  • Bestellen Sie in Zweifelsfällen einen unabhängigen Gutachter hinzu.
  • Überzeugen Sie sich vor der Abnahme des Hauses, dass keine Mängel vorliegen.
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Bauaufsicht im Auftrag des Bauherrn

Sie planen in naher Zukunft den Bau eines eigenen Hauses? Häufig entscheiden sich Bauherrn hierbei einen Architekten hinzuzuziehen, der nicht nur bei der Planung sondern auch bei der Überwachung des Bauvorhabens eine große Rolle spielt. Immerhin geht es um die Realisierung Ihrer Zukunftspläne. Die Phase der Bauüberwachung, auch als Leistungsphase 8 in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieursleistungen bezeichnet, macht immerhin ca. 31% des Gesamthonorars des Architekten aus. Die streng formulierten Rechtspflichten des Architekten im Bereich der Überwachung des Bauprojekts sind maßgeblich für diese Proportionierung.

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Aufgaben und Pflichten des Architekten

Die generelle und für Sie wichtigste Aufgabe des Architekten ist die einwandfreie Fertigstellung des Bauwerks. Der Bundesgerichtshof stellte in einem Urteil am 06.07.2000 klar: „Wer vertraglich die Bauaufsicht übernimmt, hat schon während der Ausführung dafür zu sorgen, dass der Bau plangerecht und frei von Mängeln errichtet wird“. Kontrollieren Sie also ihrerseits die Arbeit des Architekten – hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Beachten Sie hierbei, dass der Architekt zwar zu hoher Aufmerksamkeit verpflichtet ist, seine permanente Anwesenheit auf der Baustelle aber nicht von Nöten ist. Kommen Pläne Dritter ins Spiel ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet und muss bei mangelnder Fachkenntnis den Bauherrn darüber informieren, damit dieser einen Spezialisten hinzuziehen kann.

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Was tun, wenn Mängel auftreten?

Obwohl Sie einen Architekten hinzugezogen haben weist Ihr Bauprojekt Mängel auf? Entscheidend ist nun, ob das Objekt schon von Ihnen Abgenommen wurde oder ob die Abnahme der Architektenleistung noch bevorsteht. Steht die Abnahme noch aus liegt die Beweislast beim Architekten. Er muss Ihnen mittels Protokollen und Tagebüchern beweisen, dass die Mängel nicht seinem Fehlverhalten geschuldet sind. Kann er dies nicht, wird er für die entstandenen Schäden haftbar gemacht.

Im dem Fall, dass Sie als privater Bauleiter auftreten übernehmen Sie die Verantwortung bei eventuellen Streitigkeiten mit Unternehmen, bei denen sich mangelnde Fachkenntnisse zu Ihrem Nachteil entwickeln können. Im Gegensatz dazu muss ein Architekt die Beachtung aller Vorschriften, die Einhaltung aller Qualitätsstandards, Pünktlichkeit und die Einhaltung des Budgets sicher stellen.