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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TrendView GmbH für den Bereich der Internetwerbung
§1 Geltung der AGB und Regelungsgegenstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die TrendView GmbH (nachfolgend kurz „TrendView“) für den Bereich der Internetwerbung.
- Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen im Bereich der Internetwerbung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Werbemittel
- TrendView übernimmt es nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und aufgrund eines separaten Werbevertrages ein Werbemittel auf dem Online-Portal „www.Planungswelten.de“ einzurichten.
- Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere Bannerwerbung, Advertorials und Teasertexte, Unternehmens- und Angebotspräsentationen sowie Verlinkungen mit anderen Webseiten und Verlinkungen und Präsentation von (Planungs-)Software.
- Alle Details wie Art, Platzierung, Aussehen, Animation des Werbemittels und eventuelle Verknüpfung mit einem Hyperlink sowie die Vergütung ergeben sich aus dem separaten Werbevertrag.
- Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
§3 Verfügbarkeit der Webseite
- TrendView gewährleistet, dass die Webseite www.planungswelten.de mindestens 96 % im Jahresmittel verfügbar ist. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TrendView liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität gefährdet, kann TrendView den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken.
- Wird die Verfügbarkeit unterschritten und ist dies auf einen Umstand zurückzuführen, den TrendView zu vertreten hat, so bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 12 Absatz 2.
§4 Verantwortlichkeit des Kunden für Auswahl und Platzierung des Werbemittels und Konkurrenzausschluss
- Die Auswahl des Werbemittels sowie die Auswahl der Platzierung ist Sache des Kunden. TrendView überprüft nicht, inwieweit das vom Kunden ausgewählte Werbemittel sowie dessen Platzierung für den vom Kunden vorgesehenen Werbezweck tauglich ist und seinen Bedürfnissen entspricht.
- TrendView leistet keine Gewähr dafür, dass auf einer Webseite keine direkten Wettbewerber oder Konkurrenten platziert sind.
§5 Rechtliche Anforderungen an das Werbemittels des Kunden
- Der Kunde gewährleistet, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel oder Textinhalte sowie eventuell verlinkte Zielseiten weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass das Werbemittel so ausgestaltet ist, dass
- nicht der Eindruck einer Windows-Systemmeldung entstehen kann,
- das Werbemittel als Werbung klar erkennbar ist und jegliche Irreführung über den Werbezweck ausgeschlossen ist, und
- jegliche gestalterischen Funktionselemente (z.B. Suchmasken, Pop-Up-Menüs, Auswahlboxen etc.) auch tatsächlich aktivierbar sind.
- Der Kunde stellt TrendView von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen frei und verpflichtet sich, TrendView alle in diesem Zusammenhang entstehenden Nachteile und Schäden zu ersetzen.
§6 Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung
- TrendView ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Werbemittel zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung des Werbemittels TrendView aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
- Auch während der Platzierung des Werbemittels ist TrendView jederzeit berechtigt, das Werbemittels unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel und/oder eine verlinkte Zielseite gegen geltendes Recht verstoßen und/oder Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen.
- TrendView wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn er Maßnahmen nach Absatz 1 oder 2 unternommen hat.
Im Fall des Absatzes 1 steht es dem Kunden frei, TrendView ein neues bzw. geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
Im Fall des Absatzes 2 wird der Kunde unverzüglich entweder den rechtmäßigen Zustand des Werbemittels bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein anderes Werbemittel oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen. - TrendView wird die gem. Absatz 2 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Kunde TrendView nachweist, dass entweder der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt oder aber der bestehende Zustand rechtmäßig ist.
- Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gem. Absatz 1 bzw. Absatz 2 dieses §6 unberührt.
- Wir weisen darauf hin, dass auf planungswelten.de veröffentlichte Inhalte auch über die Vertragslaufzeit hinaus noch auf planungswelten.de präsent bzw. in Suchmaschinen gefunden werden können.
§7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde wird TrendView die benötigten Werbemittel bis spätestens 7 Werktage vor der Platzierung auf der Website zur Verfügung stellen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, so ist der Kunde auch für nicht geschaltete Zeiten erstattungspflichtig.
- Der Kunde wird eventuell verlinkte Zielseiten während der Dauer des Vertrages abrufbar halten.
- Der Kunde wird TrendView unverzüglich informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigt oder verletzt.
- Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies TrendView unverzüglich mitteilen.
- Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche TrendView aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.
§8 Rechtseinräumung
- Der Kunde räumt TrendView ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein.
- Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.
§9 Prüfung des Werbemittels
Der Kunde wird das Werbemittel nach seiner ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen, und eventuelle Fehler TrendView innerhalb von 3 Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbemittel als akzeptiert.
§10 Fälligkeit der Zahlung und Aufrechnung
- TrendView stellt dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung im Voraus zum Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums in Rechnung, sobald die Werbemittel online gestellt sind. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 7 Werktagen fällig und zu zahlen.
- Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erlaubt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§11 Laufzeit und Kündigung
- Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, beginnt der Werbevertrag mit seiner Unterzeichnung zu laufen und gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder Vertragspartei jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen gekündigt werden.
- Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für TrendView insbesondere dann vor, wenn der Kunde zum zweiten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät.
- Mit Beendigung des Vertrages wird TrendView dem Kunden unverzüglich das Werbemittel auf dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Datenträger zurückgeben.
§12 Gewährleistung
- TrendView wird das Werbemittel während der Dauer dieses Vertrages gemäß dessen Regelungen platzieren und die betroffenen Webseiten im Rahmen des § 3 verfügbar halten.
- Bleibt die Leistung während der Dauer des Vertrages hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Kunde zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
- Das Recht des Kunden Schadensersatz zu verlangen, beschränkt sich auf die in § 13 getroffenen Regelungen.
§13 Haftung
- TrendView haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
- Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch TrendView bzw. durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet TrendView unbeschränkt.
- Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen.
§14 Schlussbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Koblenz.
- Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt und bleibt, soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend, wirksam und durchführbar. In diesem Fall tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass dieser Vertrag Lücken enthalten sollte.
(Stand: September 2009)
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